Einschreibung
Promovierende der Universität Hamburg müssen sich als Mitglied der Universität Hamburg immatrikulieren: Hamburger Hochschulgesetz §§ 70 Abs. 5 (Web). Die Immatrikulation wird beim Campus-Center beantragt:
- Die Promovierenden stellen den Antrag zur Immatrikulation über das Bewerbungsportal in STiNE (Web) unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Antragstellung des Campus-Centers.
- Für eine Immatrikulation der Promovierenden der MIN-Fakultät wird immer der Zulassungsbescheid zum Promotionsverfahren des jeweiligen Fachbereichs benötigt.
- Die Immatrikulation als Promotionsstudent der UHH muss spätestens zum folgenden Semester nach Zulassung erfolgen. Promotionsvorhaben/Promotionsprojekte von nicht immatrikulierten Promovierenden werden nicht bearbeitet.