Anstellung und Arbeitsverträge
Die Promotion kann mit einer Anstellung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an der Universität über eine Planstelle (Mittel der Universität) oder durch projektbezogene Drittmittel finanziert werden. Die Arbeitsverträge können 50-100% der vollen Arbeitszeit umfassen und richten sich nach TVöD 13 (ca. 1.800 € Brutto bei 50 % Anstellung). Für Stellen, die aus Landesmitteln finanziert sind, ist die Lehrverpflichtung im Arbeitsvertrag geregelt (2 SWS pro Semester bei 50 % Stelle); bei Drittmittel finanzierten Anstellungen gibt es hingegen im Normalfall keine vertragliche Lehrverpflichtung.
Aktuelle Ausschreibungen von vakanten Stellen finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Universität. Es lohnt sich, auch bei den themenorientierten Graduiertenschulen nach Ausschreibungen zu suchen oder sich bei Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin nach passenden Stellen zu erkundigen.
Außerdem bieten auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Stellen für Promovierende an, darunter:
- die Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren
- die Max-Planck-Gesellschaft
- die Leibniz-Gemeinschaft
- das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Informationen zu Arbeitsverträgen und Stellenangeboten können zumeist auf den Internetseiten der jeweiligen außeruniversitären Einrichtungen gefunden werden.