Voraussetzungen
Wichtige Voraussetzungen für eine Promotion
Formelle Voraussetzungen
- Erfolgreicher Hochschulabschluss: Die entscheidende Voraussetzung ist der Abschluss eines für das Dissertationsvorhaben relevanten Studiengangs an einer Universität im In- oder Ausland (Diplom, Magister oder Master, erstes Staatsexamen) oder ein gleichwertiger Fachhochschulabschluss (siehe Zulassungsvoraussetzungen in § 4 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)).
- Betreuung: Wer sich für eine Promotion in der MIN-Fakultät interessiert, muss zunächst nach einer wissenschaftlichen Betreuerin oder einem wissenschaftlichen Betreuer gekoppelt mit einem geeigneten Dissertationsthema suchen (siehe § 7 Absatz 3 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) für die Personengruppen, die in der MIN-Fakultät als Betreuer*in bestellt werden dürfen).
- Erfolgreiche Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren: Siehe Abschnitt Zulassung für weitere Details.
Bitte beachten Sie: Vor Aufnahme des Dissertationsvorhabens ist beim zuständigen Fach-Promotionsausschuss die Zulassung zum Promotionsverfahren zu beantragen (§ 4 Absatz 1 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)). Promotionskandidat*innen müssen daher spätestens zum Beginn ihrer Promotionsarbeit (in der Regel Start des Stipendiums oder des Arbeitsverhältnisses) eine Zulassung zum Promotionsverfahren beantragen.
Erforderliche Sprachkenntnisse
- In vielen Arbeitsgruppen wird Deutsch und Englisch gesprochen.
- Die Dissertationsschrift kann i.d.R. in Deutsch oder Englisch verfasst werden (siehe § 8 Absatz 2 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)).
- Formulare und wichtige Informationen (wie z. B. die Promotionsordnung) stehen meistens in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
- Ein Sprachtest bzw. ein Sprachnachweis ist für die Zulassung zum Promotionsverfahren nicht erforderlich.
Tipp zum Visum
Angehende Promovierende aus dem Ausland können den Zulassungsantrag zum Promotionsverfahren frühzeitig stellen und den Zulassungsbescheid und ggf. eine Immatrikulation an der Universität Hamburg bei der Beantragung des Einreisevisums nutzen.
Weitere Informationen zum Visaantrag findet man beim Auswärtigen Amt. Viele Graduiertenschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen unterstützen ebenfalls bei der Beantragung des Visums.
Haben Sie Fragen?
Unsere akademischen Tutorinnen und das Buddy-Programm für Promovierende unterstützen Sie mit persönlicher Beratung bei den ersten Schritten in Hamburg.
Viele der Graduiertenschulen in der MIN-Fakultät unterstützen Sie ebenfalls bei Fragen. Kontaktieren Sie Ihren Koordinator oder Ihre Koordinatorin.
Die Finanzierungsmöglichkeit wird, insofern nicht vorab gesichert, meistens gemeinsam mit der wissenschaftlichen Betreuerin oder dem wissenschaftlichen Betreuer abgeklärt.