Promotionsprüfung
Die Dissertation wird über das IT-System Docata-MIN zur Benotung eingereicht; dabei wird der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt.
(Nach) Eröffnung des Promotionsverfahrens:
- Nach Einreichen der Dissertation setzt der zuständige Fach-Promotionsausschuss eine Prüfungskommission ein und bestellt die Gutachter*innen. Damit wird das Promotionsprüfungsverfahren eröffnet.
- Für die Erstellung der Gutachten sind bis zu 6 Wochen gemäß Promotionsordnungen der MIN-Fakultät vorgesehen (siehe § 9 Absatz 3 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2010) und § 10 Absatz 3 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)).
- Nach Eingang der Gutachten und Festlegung der Note der Dissertation erfolgt die Einladung zur Disputation.
- Zwischen Einreichen der Dissertation und Abhaltung der Disputation sind ca. 3 Monate einzuplanen.
- Ist die Disputation bestanden, wird ein vorläufiges Zeugnis ausgegeben, das nicht zum Führen des Doktorgrades berechtigt.
- Nach Veröffentlichung der Arbeit wird die Promotionsurkunde ausgestellt und der akademische Titel offiziell verliehen.
- Die Promotionsurkunde wird i.d.R. innerhalb von vier Wochen spätestens jedoch nach drei Monaten nach Mitteilung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht ausgehändigt.
Die Prüfungsverwaltung für Promotionsverfahren (Studienbüros und das Promotionsbüro Physik) ist in den sechs Fachbereichen der MIN-Fakultät angesiedelt:
Informationen zur Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens (u.a. Informationen über die Anforderungen an die Dissertation und Antragsunterlagen und die Voraussetzungen für die Bestellung von Gutachter*innen und Einsetzung von Prüfungskommissionsmitgliedern) finden Sie auf den o.g. Webseiten. Die für den Bereich Promotionsverfahren zuständigen Mitarbeiter*innen der Studienbüros Biologie, Chemie, Erdsystemwissenschaften (ehemals Geowissenschaften), Informatik und Mathematik und des Promotionsbüros Physik beraten Sie bei allen Fragen rund um die Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens.
Die derzeit gültigen Promotionsordnungen (Promotionsordnung MIN-Fakultät (2010) und Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)), nach der Doktorand*innen ihr Promotionsprüfungsverfahren eröffnen, Merkblätter und Formulare finden Sie hier.